Falschluft? Wir zeigen Ihnen wo!
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Pos.
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Preisliste Blower Door Test / Messung nach ENEV, Preise gültig ab 12.06.2007 Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preise für Luftdichtmessung an Gebäuden (Blower Door Test / Messung nach Energieeinsparverordung.
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inkl. MwSt.
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1.
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Leistungsbeschreibung Nettopreis 1 Baubegleitender Luftdichtheitstest im Beisein der Handwerker zur Leckagesuche (ohne Ermittlung und Dokumentation des n50-Wertes)
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€ 296,31
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2.
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Blower Door Messung mit Ermittlung des n50-Wertes nach DIN EN 13829 und EnEV (Lufwechselrate bei 50Pa Druckdifferenz) mit Ausstellung eines Zertifikates, Fotodokumentation, Messprotokoll und Leckageauflistung
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€ 355,81
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3.
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Pos. 1 und Pos. 2 zusammen mit 2 unterschiedlichen Messterminen Preisvorteil gegenüber Einzelleistungen 40,- €
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€ 593,81
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4.
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Kilometerpauschale für Messobjekte die mehr als 200 km vom Firmensitz entfernt sind.
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€ 0,36
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Individuelle Angebote erhalten Sie gern auf Anfrage. Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine Wohnfläche von bis zu 200 m².
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Energieeinsparverordnung (EnEV) - LUFTDICHT ist PFLICHT.
Die dauerhafte Luftdichtheit von Gebäuden ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) klar definiert. Auszug aus der EnEV 2009: §6 Dichtheit, Mindestluftwechsel (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außenliegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Anhang 4: Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu § 6) 1. Anforderungen an außenliegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster. Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.
Tabelle 1: Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenster
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Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes
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Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12207 - 1 : 2000-06
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bis zu 2
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2
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mehr als 2
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3
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2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes (durch Luftdichtmessung)
Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen - bei Gebäuden
- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h -1 und
- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h -1
nicht überschreiten.
Die aktuelle EnEV berücksichtigt erstmals den Dichtheitsnachweis mit einem geringern Faktor bei Berechnung der Lüftungswärmeverlust im Rahmen der Ermittlung des Jahres - Primärenergiebedarfs.
Anhang 1 (Anforderungen an Wohngebäude zu den §§ 3 und 9) Tabelle 2 (Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres - Heizwärmebedarfs)
3. Spezifischer Lüftungswärmeverlust
Hv = 0,19 Ve Ohne Dichtheitsprüfung nach Anhang 4 Nr. 2
Hv = 0,163 Ve Mit Dichtheitsprüfung nach Anhang 4 Nr.2
Anhang Nr. 1 2.10. Anrechnung mechanischer betriebener Lüftungsanlagen (zu § 3 Abs.2)
Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch vermindertren Luftwechselrate nur zulässig, wenn die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird, ...
Vorgaben der EnEV 2007 bei Gebäudebestand: Anhang 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen (zu §9 Abs. 3) und bei Errichtung kleiner Gebäude (zu §8); Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude (zu § 9 Abs. 2) 8.1.3 Die Luftwechselrate ist bei der Berechnung abweichend von DIN 4108-6 : 2003-06 Tabelle D.3 Zeile 8 wie folgt anzusetzen:
a)bei offensichtlichen Undichtheiten (z. B. bei Fenstern ohne funktionstüchtige Lippendichtung, bei beheizten Dachgeschossen mit Dachflächen ohne luftdichte Ebene): 1,0h-1
b)in den übrigen Fällen ohne Dichtheitsnachweis: 0,7h-1
c)bei Nachweis der Dichtheit gemäß Anhang 4 Nr. 2: 0,6h-1
Entsprechend ergeben sich folgende Vorgaben in Anhang 3, Tabelle 2:
Luftdichtheit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Wohnhauses.
Ein luftdichtes Gebäude hat viele Vorteile für den Bewohner: Der Komfort ist höher (Behaglichkeit durch hohe Luftqualität und Vermeidung von Zugluft), der Heizenergieverbrauch (Heizkosten sparen) ist kleiner und es werden Bauschäden vermieden.
Gründe für die Luftdichtheit:
Mit der stetigen Verbesserung des Wärmeschutzes wird die Luftdichtheit von Gebäuden zunehmend wichtiger. Der geforderte Primärenergiebedarf kann nur durch erhöhte Anforderungen an die Luftdichtheit eingehalten werden. Bereits in der DIN 4108-2 von August 1981 wurde auf die Luftdichtheit Bezug genommen.
Dichte Häuser bieten den Bewohnern viele Vorteile, bewahren aber auch das Gebäude vor eventuellen Bauschäden. Die wichtigsten Gründe für eine luftdichte Bauweise sind:
1. Vermeidung von Bauschäden durch Kondenswasserbildung: Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle kommt es zur Wärmeströmung zwischen warmen und kalten Gebäudeteil. Die warme Luft kondensiert im kalten Teil des Gebäudes und verursacht Feuchteschäden an Bauteilen. Es kommt zur Bildung von Schimmel und sonstigen gesundheitsschädlichen Pilzen.
2. Vermeidung von Wärmeverlusten / Wärmeverlust. Des weiteren kommt es natürlich auch zu erheblichen Wärmeverlusten beim Heizen durch Leckagen in der luftdichten Ebene des Gebäudes.
3. Schallschutz verbessern. Eine luftdichte Gebäudehülle trägt auch zur Verringerung der Lärmbelastung im Hausinneren bei. In Mehrfamilienhäusern muss besonders auf den Schallschutz geachtet werden. Somit ist es hier notwendig, die Wohnungen luftdicht voneinander zu trennen.
4. Zugluftvermeidung. Durch etwaig vorhandene Leckagen in der luftdichten Ebene kann es ebenso zur Zugluftbildung kommen welche eine erhebliche Einschränkung des Wohnkomforts mit sich zieht. So lässt sich der Schutz vor Zugluft nicht vermeiden.
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